Die Dr. Heinrich Draeger GmbH mit Sitz in Lübeck fungiert als Holdinggesellschaft, deren Unternehmensgegenstand primär im Erwerb, Halten und der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren liegt. Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Halten von Aktien an der Drägerwerk AG. Darüber hinaus führt die Gesellschaft Finanzgeschäfte durch, sofern diese nicht unter das Kreditwesengesetz fallen. Mit durchschnittlich einer beschäftigten Mitarbeiterin weist das Unternehmen eine sehr schlanke operative Struktur auf. Dr. Heinrich Dräger Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Familienunternehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Handel, das - auch dauernde - Halten und die Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, insbesondere von Aktien an der Drägerwerk AG, Lübeck, ferner die Durchführung von Finanzgeschäften, ausgenommen solche, die unter das Kreditwesengesetz fallen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges zu erwerben, sich an solchen Unternehmen auch in Form einer persönlich haftenden Gesellschafterin zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den vorgenannten Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu fördern oder mit diesem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Lübeck, HRB 1893 (Stand 31. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Dräger | Geschäftsführer(in) | Lübeck |
| Carola Tschorn-Behrens | Geschäftsführer(in) | Stockelsdorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Lübeck, HRB 1893 (Stand 31. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 48.445 € | 12.328.969 € | 90.850.507 € | — |
| 2023 | 45.900 € | 2.463.302 € | 80.020.544 € | — |
| 2022 | ≤ 12 Mio. €1 | -3.404.735 € | 79.074.476 € | — |
| 2021 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.093.778 € | 82.455.642 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | -248.747 € | 83.820.208 € | — |
| 2019 | ≤ 12 Mio. €1 | 881.995 € | 84.622.825 € | — |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | 2.698.466 € | 85.254.684 € | — |
| 2017 | ≤ 12 Mio. €1 | 812.051 € | 84.060.414 € | — |
| 2016 | ≤ 12 Mio. €1 | 695.557 € | 84.725.275 € | — |
| 2015 | ≤ 12 Mio. €1 | 8.828.180 € | 85.557.966 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Lübeck, HRB 1893 (Stand 31. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 98.809 € | 100.0% |