Erfassung von Abfällen zur Verwertung in Leipzig, inklusive Winterdienstleistungen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Erfassung von Abfällen zur Verwertung (gemäß Verpackungsverordnung zzgl. Druckerzeugnisse) in der Stadt Leipzig (originäre Aufgaben). Die Gesellschaft kann darüber hinaus Winterdienstleistungen erbringen. Eine Tätigkeit außerhalb der Stadtgrenzen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Dritte ist zulässig, soweit hierdurch nicht die Erfüllung der originären Aufgaben beeinträchtigt wird.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 19010 (Stand 9. Oktober 2026)
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 19010 (Stand 9. Oktober 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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