Die Gesellschaft erbringt Analysen und Leistungen zur Serviceverbesserung, insbesondere Mystery Shopping, Testdiebstahl, Storechecks, Mystery.Calling, Servicechecks, SWOT-Analysen und Wettbewerbsvergleiche sowie Kundenbefragungen und Nachkontaktbefragungen. Sie bietet zudem Coaching, Training und Weiterbildung für Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Programmierung und Lizenzierung von speziell für diese Leistungen entwickelter Software und Marketing-, Marktforschungs- und Qualitätssicherungsberatung an. Der Jahresabschluss nennt die checkstone survey technologies GmbH mit Sitz in Leipzig (Handelsregister Leipzig HRB 18182) und weist Lars Richter als alleinigen Geschäftsführer aus; die Gesellschaft beschäftigte 2019 durchschnittlich 71 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Umsatzerlöse insgesamt EUR 3.393.625,51 (Inland EUR 3.296.391,38; Ausland EUR 97.509,01) und der ausgewiesene Jahresfehlbetrag belief sich auf EUR 270.958,07. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
a) Sämtliche Analysen und Leistungen, die geeignet sind, Serviceverbesserungen beim Kunden durchzusetzen, insbesondere der Einsatz von Instrumenten, wie zum Beispiel Mystery Shopping, Testdiebstahl, Storechecks, Mystery.Calling, Servicechecks, Swot-Analysen, Wettbewerbsvergleiche und ähnliche Instrumente, b) Kundenbefragungen und Nachkontaktbefragungen, c) Coaching, Training und Weiterbildung von Führungskräften und Mitarbeitern, d) Programmierung von Software, speziell für Leistungen die unter a) und b) abgebildet sind, e) Lizenzierung von Software wie unter d) abgebildet sind, f) Marketing-, Marktforschungs- und Qualitätssicherungsberatung.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 18182 (Stand 4. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Lars Richter | Geschäftsführer(in) | Leipzig |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 18182 (Stand 4. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2019 | Rohergebnis1,8 Mio. €2 | -269.927 € | 768.589 € | — |
| 2018 | 1.786.628 € | -360.015 € | 1.442.429 € | — |
| 2017 | 1.613.077 € | -104.816 € | 844.790 € | — |
| 2016 | 1.684.379 € | 113.063 € | 928.338 € | — |
| 2015 | 1.562.119 € | -95.871 € | 850.799 € | — |
| 2014 | kleine KapG1 | 52.384 € | 926.037 € | — |
| 2013 | kleine KapG1 | 69.232 € | 773.377 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | -100.954 € | 606.740 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | 18.392 € | 668.161 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 18.348 € | 575.494 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, HRB 18182 (Stand 4. September 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.564.411 € | 93.5% |
| Abschreibungen | 75.055 € | 4.5% |
| Zinsen u. ä. | 33.489 € | 2.0% |
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Quelle: Unternehmensregister