Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 10227 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1994. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 75.916.216 €.
Das Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig gemeinnützige GmbH betreibt ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit langer christlicher Tradition im sächsischen Leipzig. Die medizinischen Schwerpunkte umfassen Unfallchirurgie und Orthopädie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Angiologie, Pneumologie, Kardiologie, Beatmungsmedizin, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie sowie Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerztherapie. Ergänzt werden diese durch spezialisierte Behandlungszentren wie das Darmzentrum, das Endoprothetikzentrum, das Hernienzentrum und das Zentrum für Gefäßmedizin. Das Haus richtet sich an Patientinnen und Patienten aus der Region Leipzig sowie an Zuweiserärzte, Studierende und Pflegefachkräfte. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Leipzig bildet es zudem medizinisches und pflegerisches Personal aus. Mit 250 Betten, acht zertifizierten Behandlungszentren und jährlich über 26.000 stationären sowie ambulanten Behandlungen zählt es zu den größeren medizinischen Einrichtungen im Verbund der AGAPLESION-Mitteldeutschland-Unternehmensgruppe.
1. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO; - die Förderung der Wohlfahrtspflege; - die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und - die Förderung der Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. einkaufs- und medizintechnische Leistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie - Krankenhäusern, - Medizinischen Versorgungszentren, - Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, - Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, - Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, - Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, - Hospizen, - sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen sowie durch den Betrieb einer Schule zur Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere von pflegerisch tätigen Personen und von Personen, die im Bereich des öffentlichen und freigemeinnützigen Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Maria Beyer | Geschäftsführer(in) | Großweitzschen |
| Dirk Herrmann | Geschäftsführer(in) | Leipzig |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 27.12.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO; - die Förderung der Wohlfahrtspflege; - die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und - die Förderung der Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. einkaufs- und medizintechnische Leistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie - Krankenhäusern, - Medizinischen Versorgungszentren, - Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, - Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, - Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, - Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, - Hospizen, - sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fortund Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen sowie durch den Betrieb einer Schule zur Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere von pflegerisch tätigen Personen und von Personen, die im Bereich des öffentlichen und freigemeinnützigen Gesundheits- und Sozialwesens tätig sind. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. |
| 27.12.2022 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 29.06.2020 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Pflege von Kranken und alten Menschen, die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und die Förderung der Wissenschaft und Forschung. Zweck der Gesellschaft ist es auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie zur Förderung der Altenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren, Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation sowie des Betreuten Seniorenwohnens, Alten- und Krankenpflege, die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) sowie die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 75.916.216 € | — | 65.328.816 € | — |
| 2023 | 68.688.886 € | — | 65.454.000 € | — |
| 2022 | 4.839.900 € | 2.744.234 € | 61.636.553 € | — |
| 2021 | 2.354.815 € | 3.148.919 € | 58.073.703 € | — |
| 2020 | 1.863.754 € | 1.705.077 € | 56.261.869 € | — |
| 2019 | 1.249 € | -3.181.213 € | 51.392.367 € | — |
| 2018 | 1.260 € | — | 62.630.112 € | — |
| 2017 | 57.135.759 € | 2.618.517 € | 62.408.010 € | — |
| 2016 | 51.085.053 € | 525.039 € | 61.823.175 € | — |
| 2015 | 50.382.856 € | 1.088.720 € | 63.012.446 € | — |
| 2014 | 48.818.707 € | 2.458.400 € | 61.909.174 € | — |
| 2013 | 44.991.040 € | 1.943.597 € | 61.965.359 € | — |
| 2012 | 44.119.455 € | 2.163.404 € | 64.518.058 € | — |
| 2011 | 41.458.645 € | 3.092.464 € | 62.472.689 € | — |
| 2010 | 38.672.963 € | 5.343.208 € | 90.174.204 € | — |
| 2009 | 32.540.155 € | 16.769.884 € | 89.307.723 € | — |
| 2008 | 30.921.137 € | 2.174.230 € | 59.078.714 € | — |
| 2007 | 28.137.493 € | 1.253.096 € | 59.884.315 € | — |
| 2006 | 26.473.943 € | 881.914 € | 66.784.207 € | — |
| 2005 | 25.341.210 € | 861.163 € | — | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 44.087.894 € | 63.3% |
| Materialaufwand | 22.887.589 € | 32.9% |
| Abschreibungen | 2.612.814 € | 3.8% |
| Zinsen u. ä. | 12.615 € | 0.0% |
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