Die Delitzscher Bürger-Energie eG ist eine Genossenschaft, die sich auf den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern in Delitzsch und Umgebung spezialisiert hat. Das Unternehmen betreibt derzeit fünf PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung, die zur regionalen Energiewende beiträgt. Die kaufmännische und technische Betriebsführung wurde an die Stadtwerke Delitzsch GmbH übertragen. Die Genossenschaft finanziert ihre Projekte durch Mitgliedereinlagen und Bankdarlehen, wobei der erzeugte Strom teilweise direkt vor Ort an Nutzer verkauft und der Rest in das Netz eingespeist wird. Bei Delitzscher Bürger-Energie eG ist die Unternehmensnachfolge derzeit offen.
- die Produktion, Finanzierung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung, Kauf und Verkauf, Pachtung und Verpachtung von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien, - Verkauf von regenerativen Energien, - gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien, - Finanzierung von energiesteigernden Maßnahmen und die Gewinnung der Energie hieraus, - Unterstützung von energieeffizienten Prozessen und - Weitergabe von Informationen und Erfahrungen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, GnR 540 (Stand 20. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Kay Lehmann | Vorstand | Markkleeberg |
| Volker Löffler | Vorstand | Delitzsch |
| Mario Tritschler | Vorstand | Delitzsch |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, GnR 540 (Stand 20. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 30.10.2024 | Satzung geändert | Satzung |
| 06.05.2021 | Satzung geändert | Satzung |
| 29.03.2018 | Firmenname eingetragen | Delitzscher Bürger-Energie eG |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, GnR 540 (Stand 20. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | Rohergebnis56,8 Tsd. €2 | 9.152 € | 550.345 € | — |
| 2020 | Rohergebnis64,5 Tsd. €2 | 13.561 € | 587.177 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 14.741 € | 586.864 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -5.450 € | 357.450 € | — |
| 2017 | — | -2.435 € | 12.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Leipzig, GnR 540 (Stand 20. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 29.089 € | 80.5% |
| Zinsen u. ä. | 7.065 € | 19.5% |