Die Buchführung für Land- und Forstwirte zu erstellen, Buchführungsdaten hierfür zu erfassen, verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, die Buchführung für betriebswirtschaftliche oder statistische Zwecke auszuwerten, beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes durchzuführen, gemäß § 4 Nr. 8 StBerG mit Hilfe von leitenden Angestellten oder gesetzlichen Vertretern zu leisten, die unter § 3 StBerG fallen, im landwirtschaftlichen Rechnungs- und Steuerwesen Mitarbeiter und Land- und Forstwirte aus- und fortzubilden, die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Gesellschaft kann zu diesem Zwecke auswärtige Beratungsstellen errichten.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 07.03.2016 | Änderung des Gegenstands | Die Buchführung für Land- und Forstwirte zu erstellen, Buchführungsdaten hierfür zu erfassen, verarbeiten oder verarbeiten zu lassen, die Buchführung für betriebswirtschaftliche oder statistische Zwecke auszuwerten, beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes durchzuführen, gemäß § 4 Nr. 8 StBerG mit Hilfe von leitenden Angestellten oder gesetzlichen Vertretern zu leisten, die unter § 3 StBerG fallen, im landwirtschaftlichen Rechnungsund Steuerwesen Mitarbeiter und Land- und Forstwirte aus- und fortzubilden, die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Gesellschaft kann zu diesem Zwecke auswärtige Beratungsstellen errichten. |
| 28.01.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Rennbahnstr. 7, 84347 Pfarrkirchen |
| 05.11.2003 | Firmenname eingetragen | LBD Landw. Buchführungsdienst GmbH |
| 05.11.2003 | Sitz eingetragen | Pfarrkirchen |
| 05.11.2003 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 05.11.2003 | Gegenstand eingetragen | 1. die Buchführung für Land- und Forstwirte zu erstellen und die Buchführungsdaten hierfür zu erfassen, verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. 2 die Buchführung für betriebswirtschaftliche oder statistische Zwecke auszuwerten 3. die beschränkte Hilfsleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes durchzuführen, gemäß § 4 Nr. 8 StBerG mit Hilfe von leitenden Angestellten oder gesetzlichen Vertretern zu leisten, die unter § 3 StBerG fallen. 4. im landwirtschaftlichen Rechnungs- und Steuerwesen Mitarbeiter und Land- und Forstwirte aus- und fortzubilden. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Gunter Nüssel | Geschäftsführer(in) | Alter 51 | München |
| Josef Meyer | Geschäftsführer(in) | Alter 56 | Triftern |
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| Name | Typ | Anteile (%) |
|---|---|---|
| Max Mustermann GmbH | Juristische Person | 50.00% |
| Schmidt, Anna | Natürliche Person | 30.00% |
| Holding AG | Juristische Person | 20.00% |