Die Plus Advise GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Krefeld erbringt geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und Tätigkeiten gemäß dem Berufsrecht der Steuerberater. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen, die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, Leistungen in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten, betriebswirtschaftliche Prüfungen, Existenzgründungsberatung sowie gutachterliche und treuhänderische Tätigkeiten. Das Unternehmen positioniert sich im Marktsegment der Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung und schließt explizit Handels- und Bankgeschäfte sowie Wertpapiergeschäfte für Dritte aus.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Franziska Bryx | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
| Kai Kranz | Geschäftsführer(in) | Kaarst |
| Ottmar Müller | Geschäftsführer(in) | Tönisvorst |
| Andrea Popiesch | Geschäftsführer(in) | Krefeld |
| Dirk Rinaß | Geschäftsführer(in) | Dinslaken |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.12.2024 | Änderung des Gegenstands | Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hlilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. |
| 03.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 25.06.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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