Die ASCOMA GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach ist auf die Verwaltung von Vermögen für Privatpersonen und Unternehmen spezialisiert. Das Unternehmen erbringt zudem verwaltungsmäßige Dienstleistungen und fungiert als Holdinggesellschaft für Unternehmensbeteiligungen. Im Geschäftsjahr 2019/20 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich keine Arbeitnehmer. Die Bilanzsumme zum 31. Mai 2020 belief sich auf rund 11,35 Millionen Euro. Bei ASCOMA GmbH ist die Unternehmensnachfolge derzeit offen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
die Verwaltung von Vermögen von Privatpersonen und Unternehmungen, das Erbringen von verwaltungsmäßigen Dienstleistungenn sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 81604 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rainer Flohr | Geschäftsführer(in) | Bergisch Gladbach |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 81604 (Stand 25. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 06.12.2021 | Änderung des Gegenstands | die Verwaltung von Vermögen von Privatpersonen und Unternehmungen, das Erbringen von verwaltungsmäßigen Dienstleistungenn sowie das Halten von Unternehmensbeteiligungen. |
| 25.07.2019 | Sitzverlegung | Bergisch Gladbach |
| 25.07.2019 | Änderung der Geschäftsanschrift | Breitenweg 9, 51429 Bergisch Gladbach |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 16.06.2014 | Stammkapital festgesetzt | — | 100.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 81604 (Stand 25. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | kleine KapG1 | — | 11.351.700 € | — |
| 2019 | — | — | 15.358.672 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 66.271 € | 4.934.156 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 11.853 € | 5.267.285 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 803 € | 3.624.406 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 81604 (Stand 25. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 1.406 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister