Klinikverbund Erft GmbH (KVE) ist ein Unternehmen mit Sitz in Frechen. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 72023 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2011. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 104.740.640 €.
Das St. Katharinen-Hospiz Frechen ist eine stationäre Einrichtung der palliativen Versorgung, die sich im Trägerverbund Klinikverbund Erft GmbH (KVE) befindet. Die Einrichtung bietet medizinisch-pflegerische Betreuung sowie ehrenamtliche Begleitung für Menschen in der letzten Lebensphase. Das Haus richtet sich an Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, Weltanschauung, Erkrankung oder finanziellen Situation. Als differenzierendes Merkmal wird ein offenes, inklusives Umfeld betont, in dem der letzte Lebensabschnitt individuell und gemeinsam gestaltet werden kann. Die stationäre Versorgung ist im Raum Frechen (50226 Frechen) angesiedelt und ergänzt durch einen Förderverein sowie kulturelle Begleitangebote zur Trauerbewältigung. Die Einrichtung unterhält zudem ein modernes Bettenangebot, das durch Spenden finanziert wird.
die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche, insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern, Altenheimen und eines Hospizes sowie sonstigen stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen zur Betreuung und Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen. Die Gesellschaft soll in Ausübung christlicher Nächstenliebe alten, kranken und behinderten Menschen umfassend dienen. Alle in der Dienstgemeinschaft tätigen Mitarbeiter erfüllen gemeinsam das kirchlich aufgetragene Werk, nämlich Dienste der christlichen Nächstenliebe im Geiste des Evangeliums. Die Gesellschaft wird kooperatives Mitglied des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln e. V. (DiCV Köln). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Vertrag aufgeführten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Dies gilt nicht, sofern es sich bei den Gesellschaftern um steuerbegünstigte Körperschaften nach der Abgabenordnung bzw. um juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jakob-Josef Schall | Geschäftsführer(in) | Köln |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 104.740.640 € | -3.442.881 € | 82.919.966 € | — |
| 2023 | 101.535.237 € | -9.121.893 € | 83.110.956 € | — |
| 2022 | 112.071.079 € | 1.561.978 € | 95.187.619 € | — |
| 2021 | 109.098.132 € | -597.025 € | 91.626.996 € | — |
| 2020 | 107.407.253 € | 10.651.781 € | 92.269.808 € | — |
| 2019 | 96.810.626 € | 7.774.567 € | 84.160.214 € | — |
| 2018 | 91.965.000 € | 3.840.200 € | 78.331.100 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 67.008.149 € | 70.4% |
| Materialaufwand | 23.192.749 € | 24.4% |
| Abschreibungen | 5.025.008 € | 5.3% |
| Zinsen u. ä. | 184 € | 0.0% |
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