Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Erbringung von Service- und Vertriebsdienstleistungen, einschließlich Anlageberatung und -vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen. Die AXA Services & Direct Solutions GmbH stellt die Kundenbetreuung über die Zugangskanäle Telefon und E-Mail für den AXA-Konzern sicher und bearbeitet zudem Terminbearbeitungsvorgänge aus der Sparte Kranken Betrieb und Kranken Leistung bundesweit für Endkunden und Vertriebspartner. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse von 6.443.730,79 EUR (VJ: 5.650.543,59 EUR), ein Anstieg von 14,0 %, und erhielt bis zur Veräußerung Ausschüttungen aus einem Alternative Investment Fonds in Höhe von 3.907.806,67 EUR. Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeitenden stieg auf 107 (+14,5 %), der Personalaufwand erhöhte sich um 663 TEUR auf 4.290 TEUR (+18,3 %) und wegen Verlusten aus dem Abgang des Fonds waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die größte Aufwandsposition.
der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme und Erbringung von Serviceleistungen für Vertriebspartner und insbesondere für Endkunden der verbundenen Unternehmen des AXA Konzerns. Auch ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses von Darlehens- und Versicherungsverträgen, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen und die Beratung über Versicherungen. Ferner ist im Rahmen der Ausnahmereglung des § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG Gegenstand des Unternehmens die Anlageberatung und Anlagevermittlung zwischen Kunden und a) inländischen Instituten, b) Instituten oder Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Voraussetzungen nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG erfüllen, c) Unternehmen, die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt sind, d) Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften oder e) Anbietern oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, sofern sich diese Finanzdienstleistungen auf Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen, die von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 97 Absatz 1 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung erhalten hat, die für den in § 345 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2, in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, oder Absatz 4 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgesehenen Zeitraum noch fortbesteht oder eine Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches erhalten hat, oder auf Anteile oder Aktien an EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, oder auf Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagegesetzes beschränken. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Das Unternehmen kann auch alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Geschäftszweck zu fördern. Insbesondere darf es Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung nach § 32 KWG bedürfen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 62893 (Stand 24. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Daniel Bastian | Geschäftsführer(in) | Marburg |
| Golshid Hamidi | Geschäftsführer(in) | Rösrath |
| Gert Süßmann | Geschäftsführer(in) | Lohmar |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 62893 (Stand 24. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 6.443.731 € | 2.042.092 € | 42.146.185 € | — |
| 2023 | 5.650.544 € | 4.230.170 € | 46.950.583 € | — |
| 2022 | 5.219.490 € | 3.353.470 € | 40.734.002 € | — |
| 2021 | 4.093.500 € | 0 € | 36.527.246 € | — |
| 2020 | 2.781.932 € | 0 € | 36.091.053 € | — |
| 2019 | 2.656.840 € | 0 € | 35.834.826 € | — |
| 2018 | 2.761.268 € | 0 € | 35.328.819 € | — |
| 2017 | 1.003.258 € | 850.950 € | 38.702.736 € | — |
| 2016 | 0 € | 1.647.081 € | 37.398.717 € | — |
| 2015 | ≤ 12 Mio. €1 | — | 35.692.847 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 62893 (Stand 24. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.290.322 € | 99.9% |
| Zinsen u. ä. | 4.008 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister