1. die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von stationäre, teilstationäre und ambulante Wohn-, Pflege- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Pflege- und/oder Betreuungsbedarf sowie Servicewohnen insbesondere im Bereich der Altenhilfe. Des Weiteren werden Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation betrieben sowie Beratungsangebote unterbreitet. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e. V., Köln, und ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christian Potthoff | Geschäftsführer(in) | Wermelskirchen |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.01.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen" wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von stationäre, teilstationäre und ambulante Wohn-, Pflege- und Tagesstrukturangebote für erwachsene Menschen mit Pflegeund/oder Betreuungsbedarf sowie Servicewohnen insbesondere im Bereich der Altenhilfe. Des Weiteren werden Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation betrieben sowie Beratungsangebote unterbreitet. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e. V., Köln, und ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. |
| 18.01.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 17.12.2021 | Firmennamensänderung | Diakonie Michaelshoven Pflege und Wohnen gGmbH |
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