Die Acredus GmbH betreibt ein System zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der Verpackungsverordnung. Das Unternehmen ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB eingestuft und verzichtet auf die Erstellung eines Lageberichts. Im Geschäftsjahr 2010 war durchschnittlich ein Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung besteht aus drei Personen, die die Bereiche Finanzen, Vertrieb, Recht, Personal und Einkauf verantworten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
der Betrieb eines Systems zur Erfüllung der Anforderungen der Verpackungsverordnung.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 58499 (Stand 24. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Boxhammer | Geschäftsführer(in) | Sankt Augustin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 58499 (Stand 24. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2010 | kleine KapG1 | — | 4.578.292 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | — | 3.627.671 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | — | 3.514.576 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | — | 2.757.365 € | — |
| 2006 | — | — | 227.746 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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