Die Sinnova GmbH mit Sitz in Köln konzentriert sich auf den Aufbau, den Betrieb sowie den Erwerb von Rücknahmesystemen für Wertstoffe und Abfälle. Das Unternehmen handelt mit Wertstoffen und Abfällen und organisiert die Beteiligung von Verpackungen sowie Nichtverpackungen an zugelassenen Rücknahmesystemen. Zudem erbringt die Gesellschaft administrative und operative Dienstleistungen im Bereich der Produktverantwortung. Die Geschäftsführung wird durch Markus Hoefels und Dr. Matthias Niggemann wahrgenommen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Aufbau, Betrieb und Erwerb von Rücknahmesystemen für Wertstoffe und Abfälle, Handel mit Wertstoffen und Abfällen, Beteiligung von Verpackungen und Nichtverpackungen bei zugelassenen Rücknahmesystemen, Erbringung administrativer und operativer Leistungen im Bereich der Produktverantwortung.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 58279 (Stand 24. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Boxhammer | Geschäftsführer(in) | St. Augustin |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 58279 (Stand 24. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 01.12.2022 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3, 50858 Köln |
| 22.05.2015 | Firmennamensänderung | Noventiz Dual GmbH |
| 22.05.2015 | Änderung des Gegenstands | Aufbau, Betrieb und Erwerb von Rücknahmesystemen für Wertstoffe und Abfälle, Handel mit Wertstoffen und Abfällen, Beteiligung von Verpackungen und Nichtverpackungen bei zugelassenen Rücknahmesystemen, Erbringung administrativer und operativer Leistungen im Bereich der Produktverantwortung. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 08.08.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 58279 (Stand 24. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2010 | kleine KapG1 | — | 373.969 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | — | 383.445 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | — | 465.637 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | — | 870.901 € | — |
| 2006 | — | — | 866.015 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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