Die RHEIN-ERFT AKADEMIE GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Hürth, die sich auf die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung spezialisiert hat. Als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt das Unternehmen zudem notleidende und gefährdete Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 69 Mitarbeiter. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch langfristige Bildungsprojekte, deren Erlöse monatlich nach wirtschaftlicher Verursachung erfasst werden.
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Lutter | Geschäftsführer(in) | Paderborn |
| Marco Mencke | Geschäftsführer(in) | Wuppertal |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 23.09.2024 | Änderung des Gegenstands | verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. |
| 23.09.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 27.11.2019 | Änderung des Gegenstands | verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen, sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Mildtätigkeit durch die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsangelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. Die Satzungszwecke werden außerdem verwirklicht durch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Integration in das Arbeitsleben. Sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stifung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 03.07.2003 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | — | 5.477.540 € | — |
| 2023 | — | — | 5.905.977 € | — |
| 2022 | — | — | 5.460.507 € | — |
| 2021 | — | — | 5.052.627 € | — |
| 2020 | — | — | 4.544.086 € | — |
| 2019 | — | — | 4.585.812 € | — |
| 2018 | — | — | 3.158.530 € | — |
| 2017 | — | — | 2.742.889 € | — |
| 2016 | — | — | 2.255.947 € | — |
| 2015 | — | — | 1.925.467 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 1.041.489 € | 100.0% |
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