Die Aposan Dr. Kuenzer GmbH ist als pharmazeutischer Hersteller nach § 13 AMG deutschlandweit tätig und stellt parenterale Ernährungslösungen, Antibiotika- und sonstige Arzneistoff-Infusionen sowie patientenindividuelle Rezepturen her. Der Fokus liegt auf der ambulanten Versorgung kritisch kranker Patienten; zusätzlich versorgt das Unternehmen Patienten mit enteraler Ernährung. Die Herstellung erfolgt nach den europäischen GMP-Standards und der Vertrieb erfolgt überwiegend über Apotheken sowie Kostenträger, da über 90% der Forderungen aus Erlösen mit Apotheken bzw. Kostenträgern stammen. Im Geschäftsjahr 2015 belief sich das Rohergebnis auf 11.340.394,14 EUR und der Jahresüberschuss auf 3.315.379,53 EUR; die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer lag 2015 bei 114.
die Herstellung von und der Handel mit Arzneimitteln sowie der Handel mit Heil- und Hilfsmitteln und deren diesbezügliche Beratung. Handel und Beratung mit Arzneimitteln werden nur in dem Umfang betrieben, der nach dem Arzneimittelgesetz erlaubt ist, oder für den zusätzliche Genehmigungen vorliegen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 25157 (Stand 30. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Susanne Roeb | Geschäftsführer(in) | Düren |
| Martin Schulze | Geschäftsführer(in) | Köln |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 25157 (Stand 30. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | Rohergebnis11,3 Mio. €2 | 3.315.380 € | 11.462.174 € | — |
| 2014 | Rohergebnis9,8 Mio. €2 | 5.154.622 € | 11.724.047 € | — |
| 2013 | Rohergebnis8 Mio. €2 | 1.614.389 € | 9.861.904 € | — |
| 2012 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 1.003.138 € | 8.399.040 € | — |
| 2011 | Rohergebnis9,6 Mio. €2 | 984.915 € | 7.440.414 € | — |
| 2010 | Rohergebnis9,3 Mio. €2 | 1.495.698 € | 7.850.377 € | — |
| 2009 | ≤ 12 Mio. €1 | 1.227.341 € | 6.461.556 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | 924.660 € | 4.746.237 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | 559.462 € | 4.321.624 € | — |
| 2006 | kleine KapG1 | 419.422 € | 3.845.465 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 25157 (Stand 30. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 4.556.276 € | 79.8% |
| Abschreibungen | 1.153.270 € | 20.2% |
| Zinsen u. ä. | 41 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister