die Bedienung des öffentlichen Verkehrs. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des benannten Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Hans Peter Densborn | Vorstand | Alter 59 | Wachtberg |
| Stefanie Haaks | Vorstand | Alter 59 | Hagenbach |
| Name | Aktualisiert am | |
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Aktueller Abdruck (AD) | ||
Chronologischer Abdruck (CD) |