Die Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) mit Sitz in Köln ist zu 100 % in kommunalem Eigentum; einziger Anteilseigner ist der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS). Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr; hierzu gehören u. a. die jährliche Fortschreibung des Gemeinschaftstarifs, die Abstimmung und Erstellung des Verbundfahrplans sowie die Aufteilung der Tariferlöse. Die Gesellschaft übernimmt darüber hinaus Marketing-, Fahrgastinformations- und Verwaltungsaufgaben für den Zweckverband und agiert als Dienstleister im Rahmen eines Verkehrsverbundes nach § 8 Abs. 3 PBefG. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurde auf die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung geachtet und der Zweck erreicht (§ 108 Abs. 2 GO NW).
Die Gesellschaft dient Zwecken des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS) die diesem gemäß Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr, soweit keine Eigenerledigung durch den ZV VRS rechtlich geboten ist. Sie fungiert als Geschäftsstelle des ZV VRS und unterstützt den ZV VRS im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Zweckverband go.Rheinland. Darüber hinaus führt sie die Aufgaben aus, die ihr vom Gesellschafter per Beschluss zugewiesen werden. Zudem nimmt die Gesellschaft als Verbundgesellschaft des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg Dienstleistungsaufgaben für die Verbundverkehrsunternehmen auf der Basis von Kooperationsverträgen und -vereinbarungen wahr. Dazu gehören insbesondere: 1. Festsetzung und Änderung der Beförderungsbedingungen und der Tarifbestimmungen, 2. Durchführung der Einnahmenaufteilung nach den Maßgaben des Einnahmenaufteilungsvertrages und Organisation von Verkehrserhebungen, 3. unternehmensübergreifendes regionales Marketing, insbesondere Marktforschung, Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit, 4. Koordination und Erstellung von Fahrgast- und Fahrplaninformationen, 5. Entwicklung eines Rahmens für ein einheitliches Vertriebssystem. Den Verbundverkehrsunternehmen gleichgestellt sind Aufgabenträger für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr oder Schienenpersonennahverkehr, soweit sie über die Vergabe von sog. Brutto-Verkehren die Erlösverantwortung für Verbundverkehre tragen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 16883 (Stand 30. September 2026)
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Quelle: Unternehmensregister
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