die Vermittlung von Versicherungsgeschäften aller Art zur Deckung von Risiken im In- und Ausland, einschließlich aller damit zusammenhängender Geschäfte, soweit es sich hierbei nicht um versicherungsfremde Geschäfte im Sinne des § 7 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes handelt. Die Gesellschaft ist zur Förderung des Gesellschaftszweckes berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Agenturen zu errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben und zu errichten. Soweit mit einer solchen Unternehmung ein Gewinnabführungsvertrag besteht, darf deren Geschäftsgegenstand keine versicherungsfremden Geschäfte im Sinne des § 7 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes beinhalten. Die Gesellschaft darf nicht persönlich haftender Gesellschafter einer Unternehmung werden, deren Gegenstand versicherungsfremde Geschäfte im Sinne des § 7 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes beinhaltet.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Martin Gary | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Köln |
| Martin Schmatz | Geschäftsführer(in) | Alter 50 | Köln |
| Tobias Winkler | Geschäftsführer(in) | Alter 42 | Bornheim |