Zweck der Gesellschaft ist insbesondere - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung von Bildung. Kunst und Kultur; - die Förderung des Natur-, Umwelt-, Klima- und Hochwasserschutzes; - die Förderung des Sports; - die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und/oder der Ortsverschönerung; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; - die Förderung des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes; - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegs- und Katastrophenopfer, Zivilbeschädigte sowie die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und/oder Katastrophenopfer; - die Förderung des Tierschutzes; - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; - selbstlose Unterstützung von Menschen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne des § 53 AO, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist im Sinne des § 53 AO.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Mario Falkner | Geschäftsführer(in) | Grafschaft |
| Nick Falkner | Geschäftsführer(in) | Grafschaft |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 31.07.2025 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist insbesondere - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung von Bildung. Kunst und Kultur; - die Förderung des Natur-, Umwelt-, Klimaund Hochwasserschutzes; - die Förderung des Sports; - die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und/oder der Ortsverschönerung; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; - die Förderung des Feuer-, Katastrophenund Zivilschutzes; - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegs- und Katastrophenopfer, Zivilbeschädigte sowie die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und/oder Katastrophenopfer; - die Förderung des Tierschutzes; - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; - selbstlose Unterstützung von Menschen, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne des § 53 AO, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist im Sinne des § 53 AO. |
| 31.07.2025 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.09.2022 | Firmenname eingetragen | Stiftung Ahrtal - stAHRk vereint gemeinnützige Gesellschaft mbH |
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