1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Krankenhauses St. Nikolaus-Stiftshospital, des Seniorenzentrums Marienstift in Andernach sowie sonstiger therapeutischer und pflegerischer Einrichtungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Cornelia Kaltenborn | Geschäftsführer(in) | Andernach |
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