Bercker Verwaltungs GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Kevelaer. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 9848 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2009. Bercker Verwaltungs GmbH ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Beteiligung und Verwaltung von Kommanditgesellschaften und dort die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin und insbesondere die Beteiligung und Verwaltung der Bercker Grundbesitz GmbH & Co. KG, die den Ankauf und den Verkauf von Immobilien und Grundstücken und die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigener Immobilien und Grundstücke betreibt
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kleve, HRB 9848 (Stand 3. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Bercker | Geschäftsführer(in) | Kevelaer |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kleve, HRB 9848 (Stand 3. September 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.12.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hoogeweg 100, 47623 Kevelaer |
| 23.09.2009 | Firmennamensänderung | Bercker Verwaltungs GmbH |
| 23.09.2009 | Änderung des Gegenstands | Die Beteiligung und Verwaltung von Kommanditgesellschaften und dort die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin und insbesondere die Beteiligung und Verwaltung der Bercker Grundbesitz GmbH & Co. KG, die den Ankauf und den Verkauf von Immobilien und Grundstücken und die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigener Immobilien und Grundstücke betreibt |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 24.08.2009 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kleve, HRB 9848 (Stand 3. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | kleine KapG1 | — | 15.833 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 404 € | 13.576 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | -1.567 € | 12.332 € | — |
| 2008 | — | 1.567 € | — | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kleve, HRB 9848 (Stand 3. September 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 2.010 € | 100.0% |
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