Der Betrieb einer Schreinerei. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jens Beckmann | Geschäftsführer(in) | Sonsbeck |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.