Lebenshilfewerk Neumünster GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Neumünster. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 956 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1991.
Der Lebenshilfe Neumünster e.V. ist ein im November 1960 gegründeter gemeinnütziger Verein und der älteste Ortsverband der Lebenshilfe in Schleswig-Holstein. Der Verband stärkt die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien und gestaltet deren Lebensalltag aktiv mit. Zu den zentralen Angeboten zählen betreuete Freizeitförderung, regelmäßige Urlaubsfahrten in Ziele wie die Niederlande oder Mallorca sowie verschiedene Beratungs- und Informationsveranstaltungen. Das Leistungsspektrum umfasst zudem Kurse in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen, Trommeln und Kochen, Selbstbehauptungstrainings, eine Theatergruppe sowie sportliche Aktivitäten in Kooperation mit lokalen Vereinen. Der Fokus liegt dabei auf inklusiven Formaten, die offen für alle gesellschaftlichen Gruppen sind und die individuelle Förderung sowie soziale Teilhabe in der Region Neumünster und Schleswig-Holstein vorantreiben.
1. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener, sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher VIII, IX, XI und XII. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Kindertagesstätten, der Werkstatt für behinderte Menschen, der Tagesförderstätte, der Beruflichen Bildung, der Betrieblichen Beruflichen Bildung, das Vorhalten einer Pädagogischen Frühförderung, der assistierten Befähigung und Begleitung im eigenen Wohnraum sowie die Verfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. 2. Sie ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit dem Lebenshilfe Neumünster e.V. und der Neue Arbeit Region K.E.R.N. GmbH verwirklicht. Mit diesen erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs- und andere Leistungen ausgetauscht, Personal wechselseitig gestellt wird, sowie durch Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Bernd Sandfort | Geschäftsführer(in) | Mittelangeln |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 25.04.2025 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener, sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, der Jugendhilfe, der Pflege und der Altenhilfe im Sinne der Sozialgesetzbücher VIII, IX, XI und XII. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Kindertagesstätten, der Werkstatt für behinderte Menschen, der Tagesförderstätte, der Beruflichen Bildung, der Betrieblichen Beruflichen Bildung, das Vorhalten einer Pädagogischen Frühförderung, der assistierten Befähigung und Begleitung im eigenen Wohnraum sowie die Verfügungstellung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. 2. Sie ist berechtigt, sich an gemeinnützigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit dem Lebenshilfe Neumünster e.V. und der Neue Arbeit Region K.E.R.N. GmbH verwirklicht. Mit diesen erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs- und andere Leistungen ausgetauscht, Personal wechselseitig gestellt wird, sowie durch Nutzungsüberlassungen von beweglichem und unbeweglichem Vermögen. |
| 18.11.2013 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 06.06.2011 | Änderung des Gegenstands | Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und Bildung 1. Dieser Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von: a) (integrativen) Kindertagesstätten 1. mit Regelgruppen; hier werden Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren gefördert und betreut 2. mit integrativen Gruppen, hier werden Kinder im Altervon bis zu sechs Jahren gefördert und betreut, die von Behinderung bedroht, in ihrer Entwicklung verzögert, körperlich und /oder geistig behindert sind und/oder Sprachschwierigkeiten aufweisen. b) Frühförderstellen; die Frühförderung behinderrter und von Behinderung bedrohter Kinder umfasst medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen, die sich sowohl auf das Kind als auch auf seine Familie und sein soziales Umfeld erstrecken können. Hierbei kann auch eine integrative Eltern-Kind-SpielGruppe betrieben werden. Die Gesellschaft fördert weiterhin behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen und führt Maßnahmen durch, die eine wirksame Lebenshilfe bedeuten. Dies kann auch in von ihr betriebenen Einrichtungen geschehen. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung von Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 1. Dieser Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Ausund Fortbildung, Berufsförderung und Betreuung zur Eingliederung von behinderten Menschen ind den allgemeinen Arbeitsmarkt b) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Tagesförderstätten; hier werden Menschen mit Behinderung betreut und gefördert, die nicht oder noch nicht werkstattfähig sind, u.a. durch arbeits- oder beschäftigungsanbahnende Maßnahmen, Maßnahmen zur Entwicklung und Weiterentwichung von Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit c) der Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Wohnstätten für Menschen mit Behinderung d) Beratungsangebote für Angehörige von Menschen mit Behinderung e) pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW). Es werden Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung Hilfestellung in der Bewältigung ihrer selbständigen Wohnform benötigen, unterstützt mit dem Ziel, Menschen mit Behinderng ein eigenständiges und somit selbstbestimmtes Leben führen zu lassen. f) sowie durch weitere Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderung und Benachteiligungen. Sie ist berechtigt sich an gmeinnüztzigen Einrichtungen mit gleichgearteter Zielsetzung zu beteiligen oder solche zu erwerben, soweit dies nicht gegen die Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verstößt. |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | — | 315.277 € | 24.340.186 € | — |
| 2023 | — | 117.115 € | 24.011.048 € | — |
| 2022 | — | 443.046 € | 23.834.570 € | — |
| 2021 | — | 512.178 € | 23.176.074 € | — |
| 2020 | — | 117.421 € | 22.802.048 € | — |
| 2019 | — | 223 € | 22.452.893 € | — |
| 2018 | — | 222.517 € | 23.439.243 € | — |
| 2017 | 10.603.337 € | -54.099 € | 23.417.175 € | — |
| 2016 | 9.602.951 € | 369.368 € | 23.184.693 € | — |
| 2015 | — | 706.935 € | 22.677.726 € | — |
| 2014 | — | 671.330 € | 21.888.688 € | — |
| 2013 | — | 775.458 € | 21.946.085 € | — |
| 2012 | — | 955.848 € | 20.849.787 € | — |
| 2011 | — | 1.094.843 € | 20.491.153 € | — |
| 2010 | — | 957.474 € | 19.624.198 € | — |
| 2009 | — | 844.617 € | 18.206.318 € | — |
| 2008 | — | — | 16.638.424 € | — |
| 2007 | — | — | 15.802.154 € | — |
| 2006 | — | 998.943 € | 15.366.759 € | — |
| 2005 | — | 640.347 € | 14.325.151 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 8.824.409 € | 89.7% |
| Abschreibungen | 1.012.059 € | 10.3% |
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