1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, der Jugendhilfe, der Erziehung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Der Unternehmenszweck wird verwirktlicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von: - Kindertages- und Freizeitstätten sowie stationären und ambulanten Dienste der Jugendhilfe, - stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote der Altenhilfe und -pflege, - bedarfsgerechten bzw. zielgruppenspezifischen Wohnangeboten, - psychosozialer Betreuung- und Beratung bzw. der Gesundheitsvorsorge, - Beschäftigungsförderung sowie der beruflichen Qualifizierung und sozialen Wiedereingliederung, - Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, - Werkstätten für behinderte Menschen. Weiter wird der Zweck verwirklicht, durch eine Kooperation im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit gemeinnützigen Einrichtungen im Verbund des AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften durch die Entgegennahme von Service- und Verwaltungsleistungen aller Art, insbesondere im Bereich infrastruktureller Dienstleistungen. Hierzu zählt die Entgegennahme von Catering, Hauswirtschafts- und Servicediensten, Gebäude- und Unterhaltsreinigung, technischen und kaufmännischen Gebäudediensten, Sicherheitsdiensten, Beratung, Schulung und Training, Verwaltungsdienstleistungen sowie weiteren Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben. Fachlich orientiert sich die Gesellschaft hierbei an den Leitsätzen bzw. dem Leitbild des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. und ist damit an den Bedürfnissen des Menschen ausgerichtet. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt (im In- und Ausland) Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Selck | Geschäftsführer(in) | Flensburg |
| Christof Tatka | Geschäftsführer(in) | Kiel |
| Anna Ziethmann | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 01.11.2022 | Firmennamensänderung | AWO Schleswig-Holstein gGmbH |
| 01.11.2022 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, der Jugendhilfe, der Erziehung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Der Unternehmenszweck wird verwirktlicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von: - Kindertages- und Freizeitstätten sowie stationären und ambulanten Dienste der Jugendhilfe, - stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote der Altenhilfe und -pflege, - bedarfsgerechten bzw. zielgruppenspezifischen Wohnangeboten, - psychosozialer Betreuungund Beratung bzw. der Gesundheitsvorsorge, - Beschäftigungsförderung sowie der beruflichen Qualifizierung und sozialen Wiedereingliederung, - Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen, - Werkstätten für behinderte Menschen. Weiter wird der Zweck verwirklicht, durch eine Kooperation im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit gemeinnützigen Einrichtungen im Verbund des AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften durch die Entgegennahme von Service- und Verwaltungsleistungen aller Art, insbesondere im Bereich infrastruktureller Dienstleistungen. Hierzu zählt die Entgegennahme von Catering, Hauswirtschaftsund Servicediensten, Gebäude- und Unterhaltsreinigung, technischen und kaufmännischen Gebäudediensten, Sicherheitsdiensten, Beratung, Schulung und Training, Verwaltungsdienstleistungen sowie weiteren Dienstleistungen, die sich im Zusammenhang mit oder in Ergänzung zu den vorgenannten Arbeiten ergeben. Fachlich orientiert sich die Gesellschaft hierbei an den Leitsätzen bzw. dem Leitbild des Landesverbandes der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein e.V. und ist damit an den Bedürfnissen des Menschen ausgerichtet. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt (im In- und Ausland) Zweigniederlassungen zu errichten, Tochtergesellschaften zu gründen und sich an Unternehmen mit einem ähnlichen Unternehmensgegenstand zu beteiligen und deren Vertretung zu übernehmen. |
| 10.10.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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