Die Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH fördert Jugendhilfe, das Wohlfahrtswesen, die Hilfe für Menschen mit Behinderung und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck wird insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen wie heilpädagogischen Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und Beratungsstellen für Integration/Inklusion sowie durch Kindertageseinrichtungen verwirklicht. Neben stationären und teilstationären Angeboten betreibt die Gesellschaft auch ambulante Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens. Die Gesellschaft sammelt außerdem noch verwendungsfähige Lebensmittel und Gegenstände und führt diese bedürftigen Personen im Sinne der §§ 52 Abs. 2 Nr. 9 und § 53 S.1 Nr. 1 u. 2 AO zu; im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer 229 und Geschäftsführerin ist Sylvia Fabisch.
Förderung der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung betreut werden. Dies sind unter Anderem heilpädagogische Tagesstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung und Beratungsstellen für Integration/Inklusion. Weiterhin werden Kindertageseinrichtungen betrieben für Kinder mit oder ohne Behinderung. Neben dem Betrieb von stationären und teilstationären Einrichtungen stehen ambulante Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe wie zum Beispiel im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens. Des Weiteren die unmittelbare Ansprache von natürlichen oder juristischen Personen und Institutionen nicht mehr benötigte, aber noch verwendungsfähige Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs zu sammeln und bedürftigen Personen im Sinne der § 52 Abs. 2 Nr. 9 u. § 53 S.1 Nr. 1 u. 2 der Abgabenordnung zuzuführen. Im Übrigen wird auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrags verwiesen.
Umrechnung nach den amtlichen Umsteigeschlüsseln von Destatis und Eurostat; ISIC Rev. 4 ist die internationale Wirtschaftszweigklassifikation der Vereinten Nationen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4374 (Stand 31. Oktober 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Sylvia Fabisch | Geschäftsführer(in) | Kaltenkirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4374 (Stand 31. Oktober 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 09.05.2011 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 23.02.2010 | Änderung des Gegenstands | Förderung der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung betreut werden. Dies sind unter Anderem heilpädagogische Tagesstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung und Beratungsstellen für Integration/Inklusion. Weiterhin werden Kindertageseinrichtungen betrieben für Kinder mit oder ohne Behinderung. Neben dem Betrieb von stationären und teilstationären Einrichtungen stehen ambulante Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe wie zum Beispiel im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens. |
| 23.02.2010 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 21.12.2004 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4374 (Stand 31. Oktober 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 10.979.552 € | 38.473 € | 6.153.883 € | — |
| 2023 | 9.766.760 € | 15.822 € | 6.023.095 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | 192.737 € | 5.998.224 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 89.613 € | 5.628.416 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 386.497 € | 5.705.803 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | -19.674 € | 5.788.336 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | -44.812 € | 5.463.388 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | -117.511 € | 5.651.503 € | — |
| 2016 | Rohergebnis4,9 Mio. €2 | -152.986 € | 5.886.926 € | — |
| 2015 | 4.087.087 € | -98.332 € | 6.150.750 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4374 (Stand 31. Oktober 2026)
Quelle: Unternehmensregister
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 8.376.209 € | 91.0% |
| Materialaufwand | 515.319 € | 5.6% |
| Abschreibungen | 235.833 € | 2.6% |
| Zinsen u. ä. | 80.343 € | 0.9% |