Die Akkurat Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Neumünster ist auf die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie die Finanzierungsvermittlung spezialisiert. Das Unternehmen beschäftigt durchschnittlich einen Mitarbeiter und ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die finanzielle Lage ist durch einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag gekennzeichnet, der zum Bilanzstichtag 6.295,01 Euro betrug. Um die bilanzielle Überschuldung abzuwenden, hat der Gesellschafter einen Rangrücktritt für seine Forderungen gegenüber der Gesellschaft erklärt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie die Finanzierungsvermittlung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind. Ausgenommen sind Geschäfte im Sinne des § 34 c I Nr. 1 b Gewerbeordnung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4086 (Stand 8. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Patrick Hoerner | Liquidator(in) | Wendtorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4086 (Stand 8. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.01.2010 | Sitzverlegung | anschrift wird gemäß § 3 |
| 13.01.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Schleusberg 10, 24534 Neumünster |
| 14.01.2005 | Firmenname eingetragen | Akkurat Versicherungsmakler GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 14.01.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4086 (Stand 8. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | kleine KapG1 | 1.085 € | 8.121 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | -2.453 € | 8.428 € | — |
| 2009 | kleine KapG1 | 17.114 € | 6.211 € | — |
| 2008 | kleine KapG1 | -13.561 € | 35.728 € | — |
| 2007 | kleine KapG1 | 352 € | 23.181 € | — |
| 2006 | kleine KapG1 | -4.413 € | 22.731 € | — |
| 2005 | — | -39 € | 18.459 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 4086 (Stand 8. August 2026)
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