GFA-Gesellschaft für Absatzförderung und Vertrieb mbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Pfronten. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 10857 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1996. Bei GFA-Gesellschaft für Absatzförderung und Vertrieb mbH ist die Unternehmensnachfolge derzeit offen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Entwicklung und Vertrieb von innovativen Hard- und Software-Produkten und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, sowie die Beratung von Unternehmen im Bereich Marketing, Absatzförderung und Vertrieb. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern, einschließlich erlaubnispflichtiger Geschäfte gemäß § 34 c GewO, ausgenommen erlaubnispflichtiger Geschäfte gemäß § 1 KWG.
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 10857 (Stand 14. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Luttmann | Geschäftsführer(in) | Kempten (Allgäu) |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 10857 (Stand 14. August 2026)
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 13.11.2018 | Änderung der Geschäftsanschrift | Allgäuer Straße 1, 87459 Pfronten |
| 25.11.2010 | Firmenname eingetragen | GFA-Gesellschaft für Absatzförderung und Vertrieb mbH |
| 25.11.2010 | Sitz eingetragen | Pfronten |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 25.11.2010 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 DM |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 10857 (Stand 14. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2012 | Rohergebnis56,9 Tsd. €2 | -1.391 € | 95.214 € | — |
| 2011 | Rohergebnis57,6 Tsd. €2 | -42.641 € | 324.725 € | — |
| 2010 | — | 34.567 € | 286.913 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 10857 (Stand 14. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 29.392 € | 83.7% |
| Abschreibungen | 984 € | 2.8% |
| Zinsen u. ä. | 4.747 € | 13.5% |
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Quelle: Unternehmensregister