Die Förderung mildtätiger Zwecke. Dies wird verwirklicht durch die Erfüllung der ausschließlichen Aufgabe für Personen mit existenzbedrohenden Schwierigkeiten, bei denen die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung vorliegen, Wohnraum zu beschaffen oder zu sichern.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Beecht | Geschäftsführer(in) | Kassel |
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