die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Niedan | Partner(in) | Kyffhäuserland OT Bendeleben |
| Saskia Niedan | Partner(in) | Kyffhäuserland |
| Sebastian Niedan | Partner(in) | Sondershausen |
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