Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 2 i.V.m. 43 a Abs. 4 WPO und §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Björn Beier | Partner(in) | Erfurt |
| Martin Eberhardt | Partner(in) | Erfurt |
| René Göbel | Partner(in) | Erfurt |
| Christof Hasenauer | Partner(in) | Weimar |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 16.06.2017 | Firmennamensänderung | Göbel & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
| 16.06.2014 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 2 i.V.m. 43 a Abs. 4 WPO und §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, welche den Gegenstand der Partnerschaft unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers oder des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |
| 15.04.2014 | Firmennamensänderung | Göbel & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
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