ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung, der Erhalt und die Veräußerung von Grund- und Immobilienbesitz sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese der Vermögensverwaltung dienen und hierfür keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft darf keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34c GewO ausüben. Ferner darf die Gesellschaft keine Tätigkeiten ausführen, die hinsichtlich § 9 Nr. 1 GewStG schädlich sind
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Silvester Gsell | Geschäftsführer(in) | Breitenworbis |
| Lukas Keppler | Geschäftsführer(in) | Breitenworbis |
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