die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Steuerberatung i. S. d. Steuerberatungsgesetzes, 3. Betriebswirtschaftliche Beratung, 4. Unternehmensbewertungen sowie 5. Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jörg Dersch | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Rainer Kroy | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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