die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller zulässigen zahnärztlichen und nicht zahnärztlichen Leistungen sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären zahnärztlichen und nicht zahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens sowie einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Manja Krampe | Geschäftsführer(in) | Rippershausen |
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