ist die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden, d.h. sie darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, insbesondere keine Vermögensanlagen durchführen, die zu gewerblichen Einkünften führen. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Alexander Käppler | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Ariane Käppler | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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