Die Errichtung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) i. S. d. § 95 Abs. 1 SGB V. Die Gesellschaft ist mit Genehmigung der Zulassungsgremien bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung berechtigt, weitere MVZ an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen, insbesondere für Selbstzahler, zu erbringen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nadine Gronau | Geschäftsführer(in) | Harxheim |
| Robert Martin | Geschäftsführer(in) | Aitrang |
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