der Erwerb und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung sowie deren sonstige Verwertung; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Vorgänge nach § 34c Gewerbeordnung (GewO);
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Oettel | Liquidator(in) | Geisa |
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