Die DMS Gruppe GmbH fungiert als Holdinggesellschaft, deren Unternehmensgegenstand primär in der Verwaltung eigenen Vermögens sowie dem Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen liegt. Das operative Spektrum umfasst die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Kundenbetreuung, Kundenabrechnung und Datenpflege für Branchen wie Telekommunikation, Wohnungswirtschaft, Finanzwesen und Gesundheitswesen. Zudem übernimmt die Gesellschaft Geschäfts- und Konzernleitungsfunktionen sowie Managementdienstleistungen für ihre Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft strukturiert und hat ihren Sitz in Gera. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im Bereich der Erbringung genehmigungsfreier Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere an Ver- und Entsorgungsunternehmen, die Übernahme von Geschäfts- und Konzernleitungsfunktionen sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und Dienstleistungen im Rahmen der Fremdfinanzierung und Eigenkapitalbeschaffung gegen Entgelt an (in)direkten Beteiligungsgesellschaften, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, soweit hierfÌir keine Erlaubnis erforderlich ist.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 521248 (Stand 19. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Johannes Heibel | Geschäftsführer(in) | Ranis |
| Gunther Jahn | Geschäftsführer(in) | Alzenau (Michelbach) |
| Robert Wehn | Geschäftsführer(in) | Aachen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 521248 (Stand 19. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | -4.493.481 € | 67.063.878 € | — |
| 2022 | — | — | 67.673.413 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 521248 (Stand 19. August 2026)
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