ist der Betrieb freier christlicher Schulen sowie entsprechend dem Schulgesetz des jeweiligen Landes in der jeweils gültigen Fassung. Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch: - die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 52 AO, Abs. 2, Nr. 4) - die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 AO, Abs. 2, Nr. 7) Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung, Förderung von Wissenschaft und Forschung verfolgen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Dieser wird insbesondere verwirklicht durch die zielgerichtete Aus- und Fortbildung von Personen, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der Bildung und Erziehung tätig sind (Erwachsenenbildung).
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marco Eberl | Geschäftsführer(in) | Plaue |
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