die Gesellschaft fördert mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO, indem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind (Personen mit „special needs"); dies geschieht durch den Aufbau und die Förderung von Strukturen und Einrichtungen für den ambulanten Betrieb und den Aufenthalt von Menschen mit „special needs", insbesondere in Nordhausen; die Schaffung von Strukturen zur Bereitstellung finanzieller, materieller und ideeller Ressourcen, welche den Aufbau und den Betrieb von solchen ambulanten Einrichtungen und Freizeitstätten für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit ihren Familien ermöglichen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Heber | Geschäftsführer(in) | Nordhausen |
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