ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wohlfahrtspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus-Peter Fiege | Geschäftsführer(in) | Münster |
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