geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeit, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften, die ihrerseits als Gegenstand die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG einschließlich der Treuhandtätigkeit, haben; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ralph Arens | Geschäftsführer(in) | Bielefeld |
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