die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Marianna Horn | Geschäftsführer(in) | Bad Nauheim |
| Marcel Martin | Geschäftsführer(in) | Alperstedt |
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