Die Verwaltung und Vermietung von Wohnungen im Sinne des § 181 Absatz 9 des Bewertungsgesetzes sowie die Verwaltung und Vermietung von sonstigen Grundstücken und Grundstücksteilen, wobei Hauptzweck stets die Vermietung von Wohnungen im Sinne des § 181 Absatz 9 des Bewertungsgesetzes ist. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Thomas Fritsch | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
| Danny Weigel | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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