Verwaltung des eigenen Vermögens, Erwerb und Halten von Beteiligungen, Übernahme der Geschäftsführung und auch der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, Vergabe von Geldmitteln und Darlehen, insb. an Gesellschaften, an denen Beteiligungen bestehen, und nur soweit es sich um eine Darlehensvergabe handelt, die keiner bankrechtlichen oder besonderen gewerblichen Erlaubnis bedarf.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olaf Kraft | Geschäftsführer(in) | Eisenberg |
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