die Erbringung ärztlicher und nichtärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umgang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Volker Pauli | Geschäftsführer(in) | Altenburg |
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