das Betreiben von Einrichtungen zur Freizeitgestaltung und Wellness, selbst oder durch Subunternehmer. Dies umfasst auch verwandte Gewerbezweige, wie etwa das Betreiben von Einrichtungen des Gastronomie- und Beherbergungsgewerbes, jedoch nur, soweit dazu erforderliche öffentliche Erlaubnisse vorliegen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rolf Kühn | Geschäftsführer(in) | Erfurt |
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