die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft kann sich als Komplementärin an der zu errichtenden Glaser Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG beteiligen, die gleichfalls geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit zum Gegenstand hat.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Glaser Anja | Geschäftsführer(in) | Plauen |
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