(1) Die Gesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit den öffentlichen sozialen Trägern Leistungen an, die unmittelbar wohlfahrtspflegerische Aufgaben darstellen. Hierbei wird dem Ziel, Menschen die der Hilfe zur Führung eines der Würde des Menschen entsprechenden Lebens bedürfen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Leistungen können stationär; teilstationär oder ambulant angeboten werden. (2) Die Gesellschaft verfolgt als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie - der Erziehung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (3) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Unterhalt von Kinder- und Jugendheimen, von Kindergärten und Betreuungseinrichtungen für Erwachsene. Die Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung, einem Konzept beschrieben. - Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendhilfe, Austausch im Rahmen der Leistungen des Achten Buch Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) - Planung und Ergänzung von veranlassten Erziehungshilfen - Erbringung und von Eingliederungshilfen für seelisch und körperlich behinderte Kinder oder Jugendlichen - Gewährung von Hilfe für junge Müttern und Volljährigen - Schaffung von Möglichkeiten der Tagesbetreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Prävention - Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gert Bufe | Geschäftsführer(in) | Nordhausen |
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