Der Satzungszweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch das Erbringen von Reinigungs- und anderen Serviceleistungen, Hausmeisterdienstleistungen, den freigestellten Schülerverkehr sowie weitere Fahrdiensttätigkeiten, welche im Rahmen eines Inklusionsbetriebes im Sinne von § 68 Nr. 3 Buchstabe c Abgabenordnung durchgeführt werden. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verwirklicht den Gegenstand auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3. Abgabenordnung mit verbundenen Unternehmen, das die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt, das Erbringen und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen und Lieferungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere: a) Beschäftigtenverpflegungsleistungen inkl. Speisetransport, b) (Gebäude-)Reinigungsleistungen, c) Fahrdienstleistungen sowie d) Hausmeister- und weitere Servicedienstleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere: a) Geschäftsführungs- und Managementaufgaben, b) Überlassung von Räumlichkeiten, einschließlich der Überlassung zusammenhängender Nebenleistungen, c) IT-Dienstleistungen sowie d) Catering, Essensversorgung und Menüservice. Das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordung betrifft den Lebenshilfe Schleiz-Bad Lobenstein e.V., die Schleizer Werkstätten gGmbhl sowie zukünftige steuerbegünstigte Tochtergesellschaften des Lebenshilfe Schleiz-Bad Lobenstein e.V., die der Finanzverwaltung durch eine Aufstellung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Friedrich Semmler | Geschäftsführer(in) | St. Gangloff |
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.