Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung eines „Landeskrebsregisters Thüringen" und die Erfüllung der sich aus dem § 65c des Fünften Buches Soziatgesetzbuch-Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) sowie der durch § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Krebsregister (Krebsregistergesetz KRG) vom 04. November 1994 (BGBI. I S. 3351) Satz 2 und der sich aus der jeweils gültigen Fassung des Thüringer Krebsregistergesetzes (ThürKRG) ergebenden Aufgaben eines Landeskrebsregisters.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Astrid Heßmer | Geschäftsführer(in) | Jena |
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